Soziale Zahnmedizin
Wer übernimmt welche Leistungen?
Was die Sozialhilfe oder AHV/IV übernehmen
Fürsorge- und Sozialdienste sowie die kantonalen AHV/IV-Stellen für Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen unterstützen Patientinnen und Patienten in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Sie übernehmen die Kosten, wenn die Behandlung zahnmedizinisch nötig, wirtschaftlich und zweckmässig ist. Wunschbehandlungen sind nicht möglich, denn die Kosten trägt die Allgemeinheit.
Die meisten Fürsorge- und Sozialämter beurteilen solche Fälle nach Richtlinien, welche die Vereinigung der Kantonszahnärzte erarbeitet hat. Die zuständigen Dienste übernehmen die Kosten für Notfall- und Schmerzbehandlungen, aber auch für Jahreskontrolle oder Dentalhygiene. Bei umfangreichen Behandlungen muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin bezeugen, dass die Patientin oder der Patient aktiv mitarbeitet – beispielsweise durch sorgfältige Mundhygiene. Für Kinder leisten viele Gemeinden im Rahmen der Schulzahnpflege finanzielle Unterstützung.
Was das Asylwesen übernimmt
Für Geflüchtete bezahlt die kantonale Sozialhilfe. Sie bestimmt deshalb, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Sie bezahlt erste, dringende Behandlungen, damit der Patient keine Schmerzen hat, und kauen kann. Andere Behandlungen bezahlt sie nicht. Geflüchtete sind: Personen, die auf den Asylentscheid warten (N-Ausweis), vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F-Ausweis) und Schutzbedürftige (S-Ausweis). Die Unterstützung muss vor der Behandlung abgeklärt werden. Nur bei Notfällen kann man direkt zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin.
Wer auch noch übernimmt
Es kann sein, dass kein Anspruch auf staatliche Übernahme der Kosten besteht, das Geld aber nicht reicht, um eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall gibt es weitere Möglichkeiten:
Günstigere Behandlungsvarianten: Patienten, die sich eine Zahnbehandlung nicht leisten können, sollen ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin darauf ansprechen: Meist gibt es verschiedene Behandlungsvarianten – auch einfachere Lösungen für kleinere Budgets.
Die Wohn-Gemeinden unterstützen Patienten in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Sie übernehmen die Kosten, wenn die Behandlung zahnmedizinisch nötig, wirtschaftlich und zweckmässig ist. Wunschbehandlungen sind nicht möglich, denn die Kosten trägt die Allgemeinheit. Meist muss die Unterstützung vor der Behandlung abgeklärt sein.
Fonds und Stiftungen: Findet sich kein Ausweg können sich armutsgefährdete Patienten an Fonds von Gemeinden, Hilfswerke oder private Stiftungen wenden.